57.2 Tagessatz Zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten wurde oberinstanzlich ein Leumundsbericht eingeholt (pag. 1325 ff.). Diesem ist zu entnehmen, dass dem Beschuldigten eine monatliche IV-Rente von CHF 1‘600.00 ausgerichtet wird (pag. 1332). Unter Berücksichtigung des Zuschlags für die Miete von CHF 1‘100.00 stehen dem Beschuldigten nach eigenen Angaben CHF 2‘700.00 zur Verfügung (pag. 1433 Z. 4-6). Zusätzlich richtet die IV einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 700.00 direkt an den bei der Mutter wohnhaften Sohn des Beschuldigten aus (pag. 1433 Z. 25;