Geldstrafe von 50 Tagessätzen und einer Busse von CHF 500.00 und - am 24. Juli 2018 wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst und wegen unberechtigten Verwendens eines Motorfahrrades zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 40.00 und zu eine Busse von CHF 200.00 verurteilt wurde. Für die Frage, ob überhaupt und in welchem Umfang (d.h. ganz oder teilweise) das Gericht eine Zusatzstrafe aussprechen muss, ist nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auf das Datum der ersten Verurteilung im ersten Verfahren abzustellen (sog. Ersturteil, bei welchem es sich oftmals, aber nicht zwingend um das