Während des Verfahrens leistete er polizeilichen Aufgeboten für mündliche Einvernahmen verschiedentlich 59 keine Folge (vgl. dazu die polizeilichen Bemühungen, z.B. pag. 32, 38 und 235), beging aber nach Einleitung dieses Verfahrens weitere Delikte, die im Strafregister in zwei weiteren Einträgen wegen Diebstahls, Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Konsum von Betäubungsmitteln (begangen am 9. September 2017) sowie fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst (begangen am 21. März 2018) Niederschlag fanden (pag. 1412 ff.).