53. Täterkomponenten 53.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Für das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse kann weitgehend auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 59 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1179 ff.). Hervorzuheben sind an dieser Stelle lediglich die insgesamt acht Vorstrafen bis zum heutigen Zeitpunkt. Diese fallen teilweise in den einschlägigen Bereich (einfache Körperverletzung, Widerhandlungen gegen das SVG) und wirken sich deutlich erhöhend aus.