49. Strafe für weitere Delikte: Hausfriedensbruch 49.1 Tatkomponenten 49.1.1 Objektive Tatkomponente Der Beschuldigte betrat ein grundsätzlich öffentlich zugängliches Warenhaus, obwohl ihm der Zutritt aufgrund eines Hausverbotes untersagt war und verletzte damit das Hausrecht der K.________ Genossenschaft. Das Handeln des Beschuldigten 56 erschöpfte sich in einem blossen Betreten des Warenhauses, was sich neutral auswirkt.