48.2 Strafe für dieses zusätzliche Delikt Die Vorinstanz fasste die beiden Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zusammen und sprach dafür eine Strafe von insgesamt 15 Strafeinheiten aus. Sie schien sich dabei fälschlicherweise an der in den VBRS-Richtlinien für das Tragen von Soft-Air-Waffen vorgesehenen Strafe zu orientieren. Weiter besteht nach Ansicht der Kammer auch kein derart enger Zusammenhang zwischen den beiden Vorfällen, dass diese ohne Weiteres zusammengefasst werden könnten.