Erhöhung, so dass für die zweite Widerhandlung für sich eine Strafe von 35 Strafeinheiten auszufällen wäre. 55 48. Strafe für weitere Delikte: Widerhandlung gegen das Waffengesetz 48.1 Tatkomponenten 48.1.1 Objektive Tatkomponenten Der Beschuldigte führte am 31. Mai 2014 eine Druckluft-Waffe in geladenem Zustand mit sich. Dies wirkt sich gegenüber anderen, gefährlicheren Schusswaffen deutlich mindernd aus. Das Mitführen im Rucksack ist dabei neutral zu werten.