47.1.1 Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Der Beschuldigte fuhr mit dem Fahrzeug von P.________ am 22. Juni 2014 von M._____ (Ortschaft) nach G._____ (Ortschaft) (40 km). Der Führerausweis war ihm bereits seit Juni 2012 auf unbestimmte Zeit entzogen worden. Der Beschuldigte schuf dadurch auf einer mittellangen Strecke eine nicht unerhebliche Gefahr für sich selber, P.________ und die übrigen Verkehrsteilnehmer.