46.2 Strafe für dieses zusätzliche Delikt Wie die Vorinstanz (allerdings bereits unter Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit) erachtet auch die Kammer eine Strafe von 15 Strafeinheiten als angemessen, wenn das Delikt alleine zu beurteilen wäre. 54 47. Strafe für weitere Delikte: Führen eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis 47.1 Tatkomponenten