Weiter konnte der Transport des Beschuldigten in der Folge ohne grössere Verzögerungen durchgeführt werden. Dies wirkt sich insgesamt leicht mindernd auf das Verschulden aus. 46.1.2 Verwerflichkeit des Handelns/ Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs Der Beschuldigte trat dem neben ihm stehenden Polizisten vom Boden aus einmal an den Oberschenkel. Da dieser zuvor mit dem Beschuldigten offenbar gut und sachlich hatte kommunizieren können, kam der Tritt überraschend. Er war aber nicht von besonderer Heftigkeit. Dies wirkt sich weder erhöhend aus, noch kann es mindernd berücksichtigt werden.