45.2 Strafe für dieses zusätzliche Delikt Nach Ansicht der Kammer wäre dieses Delikt, wenn es alleine beurteilt würde, mit einer Strafe von ca. 120 Strafeinheiten zu bestrafen; der Korrektur für die verminderte Schuldfähigkeit wurde dabei bereits Rechnung getragen. 53 46. Strafe für weitere Delikte: Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte 46.1 Tatkomponenten