45.1.4 Willensrichtung Auch der direkte Vorsatz des Beschuldigten wirkt sich neutral aus. 45.1.5 Einschätzung des Verschuldens und Einordnung im Strafrahmen Nach den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend VBRS- Richtlinien) ist ein Täter, der den Lack an einem fremden Auto zerkratzt und dabei einen Sachschaden von CHF 300.00 verursacht, mit 15 Strafeinheiten zu bestrafen. Der vorliegend zu beurteilende Fall ist wesentlich gravierender.