45.1.2 Verwerflichkeit des Handelns / Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs Der Beschuldigte handelte ohne klares Motiv, offensichtlich in reiner Zerstörungsabsicht, was sich auch in der Vielzahl von (insgesamt fünf) Schüssen auf den Zug zeigt. Auch dies wirkt sich erhöhend aus. 45.1.3 Beweggründe Die Bewegungsgründe des Beschuldigten sind für die Kammer nicht ersichtlich; es liegt indessen nahe, dass er nach der wenig erfreulichen Interaktion mit der Zeugin I.________ nach wie vor aufgebracht war und seinen Frust am vorbeifahrenden Zug ausliess. Dies wirkt sich neutral aus.