44.1.6 Korrektur der Verschuldenseinschätzung: Versuch und verminderte Schuldfähigkeit Da es I.________ schliesslich doch noch gelang, den Zug an der von ihr gewünschten Haltestelle zu verlassen, blieb die Nötigung im Versuchsstadium stecken. Dies rechtfertigt eine Reduktion um die Hälfte auf rund 15 Strafeinheiten. Weiter hat die leicht verminderte Schuldfähigkeit auch bei diesem Delikt einzufliessen, so dass das Verschulden insgesamt als sehr leicht einzustufen ist.