43.2 Einsatzstrafe für das schwerste Delikt Mit der Vorinstanz, allerdings bereits unter Berücksichtigung einer Strafminderung für die leicht verminderte Schuldfähigkeit, ist die Einsatzstrafe auf 24 Monate Freiheitsstrafe festzulegen. 51 44. Strafe für weitere Delikte: Versuchte Nötigung 44.1 Tatkomponenten