O., N 360; ebenso CESAROV, Zur Gesamtstrafenbildung nach der 49 konkreten Methode, forumpoenale 2/2016 S. 97 ff.). In keinem Fall darf es zu einer Doppelberücksichtigung kommen. Da vorliegend bei keinem der Delikte spezielle Täterkomponente auszumachen sind, werden die Täterkomponenten erst nach der Bestimmung des Gesamtverschuldens gewürdigt. 43. Einsatzstrafe für das schwerste Delikt (schwere Körperverletzung z.N. Privatklägerin) 43.1 Tatkomponenten