41. Zusammenfassung Ergänzend zu den bereits in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüchen wird der Beschuldigte damit weiter wegen folgender Delikte (in der Reihenfolge ihrer Schwere) schuldig gesprochen: - Schwere Körperverletzung z.N. der Privatklägerin - Versuchte Nötigung z.N. I.________ - Sachbeschädigung z.N. J.________ AG im Deliktsbetrag von CHF 9‘259.70 - Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte - Mehrfaches Fahren ohne Berechtigung (zweimal über eine Strecke von 40 bzw. 63 km) - Widerhandlung gegen das WG (Tragen von Druckluftwaffe ohne Bewilligung) IX. Strafzumessung