Ergänzend wies er darauf hin, aus dem entstandenen Schaden könne in Bezug auf die Waffe abgeleitet werden, dass diese eine Austrittsenergie von mehr als den gesetzlich zulässigen 7.5 Joule aufgewiesen habe und darum unter das Waffengesetz falle. Zum gleichen Ergebnis gelange man, wenn man berücksichtige, dass die vom Beschuldigten verwendete Waffe ohne Weiteres mit einer echten Pistole hätte verwechselt werden können.