46 sich gehabt, noch dass er auf den Zug geschossen habe. Er sei darum auch von diesem Vorwurf freizusprechen. 38.2 Auch Staatsanwalt X.________ verwies für die Generalstaatsanwaltschaft vorab auf seine bisherigen Ausführungen zu den Geschehnissen am Bahnhof H.____ (Ortschaft). Ergänzend wies er darauf hin, aus dem entstandenen Schaden könne in Bezug auf die Waffe abgeleitet werden, dass diese eine Austrittsenergie von mehr als den gesetzlich zulässigen 7.5 Joule aufgewiesen habe und darum unter das Waffengesetz falle.