38. Argumente der Parteien 38.1 Mit Blick auf diesen Vorwurf verwies Rechtsanwalt B.________ im Wesentlichen auf die Ausführungen zu den übrigen Vorfällen am Bahnhof H.____ (Ortschaft). Er betonte, dem Beschuldigten könne nichts angelastet werden, was nicht auch bewiesen werden könne. Es sei weder erstellt, dass der Beschuldigte eine Waffe bei