30.4.2 Die zuständige Ärztin hatte den Beschuldigten im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung ins Psychiatriezentrum M._____ (Ortschaft) eingewiesen und die Polizisten hatten den Auftrag, den Beschuldigten dorthin zu transportieren. In diesem Rahmen kickte der Beschuldigte Polizist U.________ an den linken Oberschenkel. Darin liegt eine Tätlichkeit, die sich im Rahmen einer Amtshandlung der Polizei abspielte, womit der objektive Tatbestand nach Art. 285 Ziff. 1 StGB erfüllt ist.