Alle Beamten schildern ein stetig aggressiver werdendes Verhalten des Beschuldigten, das sich zunächst in verbalen Verunglimpflichungen geäussert und schliesslich im Fusstritt und der Drohung gegen ihren Kollegen gegipfelt habe. Da der Beschuldigte in erster Linie den Polizisten U.________ für seine Freiheitsbeschränkung verantwortlich gemacht hat, erscheint es auch nicht zufällig, dass es dieser war, gegen den sich seine Aggressionen schwergewichtig richteten. Eine unbeabsichtigte Streckbewegung des Beins erscheint vor diesem Hintergrund äusserst unwahrscheinlich.