Aufgrund der dort vorgefundenen Situation wurde der Beschuldigte zur Abklärung einer fürsorgerischen Unterbringung (nachfolgend FU) ins Spital V._____ (Ortschaft) gebracht. Nachdem dort die fürsorgerische Unterbringung verfügt worden war, weigerte sich der Beschuldigte, den Transport freiwillig anzutreten. Aufgrund seines Verhaltens wurde ihm eine Spritze mit dem Beruhigungsmittel Haldol (Haloperidol) in die Muskulatur des linken Oberschenkels injiziert. Ebenfalls unbestritten ist, dass der Beschuldigte den Polizisten U.________ mit dem linken Fuss in dessen linken Oberschenkel trat.