27. Vorwurf gemäss Anklageschrift Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten weiter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vor (Ziff. I.3 der Anklageschrift, pag. 521): begangen am 21. Juni 2014, um ca. 02:30 Uhr, in V.________, Spital V._____ (Ortschaft), zum Nachteil von U.________, indem der Beschuldigte im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung im Spital V._____ (Ortschaft), nachdem er auf dem Rücken am Boden liegend eine Spritze erhalten hatte, mit seinem linken Fuss mit einer Kickbewegung gegen den linken Oberschenkel des Kantonspolizisten U.___