25.1 Beweiswürdigung In Ziff. IV.20.3 f. wurden die massgebenden, den Vorwurf betreffenden Beweismittel aufgelistet. Die Kammer hat des Weiteren dargelegt (insb. Ziff. IV.20.4), weshalb sie davon ausgeht, dass der Beschuldigte Urheber der Sachbeschädigungen an den vier Waggons der J.________ AG ist. Darauf kann verwiesen werden. Zur Höhe des von der J.________ AG geltend gemachten Schadens hat sich der Beschuldigte nicht geäussert. Dieser wird von der J.________ AG auf pag. 126 in einzelnen Posten begründet. Darauf ist abzustellen.