zu Art. 239 StGB; für eine Zusammenstellung der Kasuistik TECHSEL/CONINX, a.a.O., N 5 zu Art. 239 StGB). Als genügend intensiv qualifizierte das Bundesgericht eine Einschränkung, bei der eine Eisenbahn über eine Stunde am ordnungsgemässen Betrieb gehindert wurde (BGE 116 IV 44 E. 2d). 21.2.2 Vorliegend wird dem Beschuldigten in der Anklageschrift vom 18. August 2015 vorgeworfen, wissentlich insgesamt fünf Zugfenster beschädigt und damit gleichzeitig Leib und Leben von Passagieren gefährdet zu haben. Inwiefern daraus eine Störung für den Eisenhahnverkehr resultierte, ergibt sich aus der Anklageschrift