21.1.2 Ob der Eisenbahnverkehr hier behindert, gestört oder gefährdet worden ist, erscheint fraglich: Der Zug fuhr ungehindert weiter, nachdem er vom Beschuldigten beschossen worden war und erreichte sein Ziel in AB.____ (Ortschaft) ohne Gefährdung einer Entgleisung oder eines Zusammenstosses. Dort allerdings mussten die vier Wagen mit den beschädigten Fenstern aus dem Verkehr genommen und der Reparatur zugeführt werden.