Erstellter Sachverhalt Nach dem Gesagten erachtet es die Kammer als erstellt, dass es der Beschuldigte war, der am 31. Mai 2014 am Bahnhof H.____ (Ortschaft) um ca. 19.03 Uhr mit einer Gas-Druckluft-Pistole auf den aus Bern kommenden Richtung AB.____ (Ortschaft) durchfahrenden Zug _______ der J.________ AG schoss und dabei an vier Wagons des Zuges insgesamt bei fünf Fensterscheiben die jeweils äussere Sicherheitsscheibe beschädigte.