Die eher pauschale Auskunft des Fachbereichs Waffen, Sprengstoff und Gewerbe betreffend der möglichen Durchschlagskraft von Metallkügelchen, die aus Gas-Luftdruckpistolen [wohl eher Gas-Druckluftwaffen] abgeschossen werden, kann deshalb höchstens allgemeine Geltung zukommen und hier im konkreten Fall – ohne Kenntnis der verwendeten Waffe – keine entscheidende Rolle spielen. Verlässliche Aussagen dazu, ob und wenn ja aus welcher Distanz Druckluftwaffen generell geeignet wären, doppelglasige Scheiben von Eisenbahnzügen zu durchschlagen und welche Gefahr dabei für die dahinter sitzenden Reisenden bestanden hätte, lassen sich gestützt auf die vorhandenen Unterlagen