Entscheidend ist der Umstand aber insofern, als die Feuerkraft der Waffe nicht klar eingeschätzt werden kann. Die eher pauschale Auskunft des Fachbereichs Waffen, Sprengstoff und Gewerbe betreffend der möglichen Durchschlagskraft von Metallkügelchen, die aus Gas-Luftdruckpistolen [wohl eher Gas-Druckluftwaffen] abgeschossen werden, kann deshalb höchstens allgemeine Geltung zukommen und hier im konkreten Fall – ohne Kenntnis der verwendeten Waffe – keine entscheidende Rolle spielen.