Auf den von der Polizei kurz nach dem Vorfall aufgenommenen Fotos ist der Beschuldigte nämlich mit einem dunkelblauen Gilet zu sehen, welches vorne zugeknöpft ist und unten in zwei Spitzen endet. Es ragt sodann über den Hosenbund hinaus und ist ohne Weiteres geeignet, eine in die Hose gesteckte Waffe zu kaschieren (pag. 115 f.). 20.4 Abschliessende Beweiswürdigung Aufgrund der äusserst detaillierten Aussagen des Zeugen AA.