123). Bei der Staatsanwaltschaft führte der Beschuldigte am 27. April 2015 aus, er habe an diesem Abend auf dem Bahnhof H.____ (Ortschaft) niemanden auf einen Zug schiessen sehen (pag. 147 Z. 286). Sein Gilet habe er den ganzen Abend angehabt. Er habe eine CO2-Waffe, die sei aber zu diesem Zeitpunkt bei seinem Waffenhändler in Reparatur gewesen. Er habe sonst keine Waffe. Er sei zwar dort gestanden, als der Zug durchgefahren sei, habe aber nichts gemacht (pag. 148 Z. 299-302).