34 auf dem Bahnhof eintraf, wo der Beschuldigte die Flucht quer über die Gleise ergriff (vgl. den ergänzenden Berichtsrapport vom 3. April 2015, pag. 122 ff.). Der Beschuldigte verweigerte nach dem Vorfall bei der Polizei die Aussage weitgehend. Er führte lediglich aus, er habe keine Züge beschädigt. Weder von der J.________ AG noch von der AC.________ AG. Er habe an diesem Tag auch sonst keine Delikte verübt (pag. 145 Z. 53 f.). Der Beschuldigte wurde daraufhin um 23.30 Uhr desselben Abends aus der Polizeihaft entlassen (pag. 123).