115 und 116 vollumfänglich zu. Die Hose beschreibt er als «hell mit einem geometrischen schwarzen Muster», womit er aus Distanz durchaus auch die vom Beschuldigten getragene Hose gesehen haben kann, aber Farbe und Muster und Musterart falsch in Erinnerung behalten oder nicht richtig gesehen haben könnte. 20.3.2 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde unmittelbar nach dem Vorfall durch die Polizei angehalten, da diese aufgrund einer Meldung über eine angegriffene Frau – nämlich der Zeugin I.________ – bereits unterwegs war und nur fünf Minuten nach dem Geschehen