_ handelt es sich um den Lokführer eines S-Bahn-Zuges, der zum Zeitpunkt der Durchfahrt des Regio-Express _______ im Bahnhof H.____ (Ortschaft) einfuhr und dann gleich wieder Richtung Bern abfahren wollte. Er wurde schon drei Stunden nach dem Vorfall polizeilich und später als Zeuge von der Staatsanwaltschaft befragt (pag. 132 ff. bzw. 135 ff.). Auf die vollständige und richtige Zusammenfassung seiner Aussagen durch die Vorinstanz kann vorab verwiesen werden (S. 19 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1139 f.). Als AA.________ als Lokführer mit seiner S-Bahn von AB.