Da die Scheiben durch die J.________ AG bereits abgeklebt worden waren und im Zwischenraum zwischen den äusseren defekten und den inneren intakten Sicherheitsscheiben keine Projektile ersichtlich waren, verzichtete die Polizei auf den Beizug des Kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern (nachfolgend KTD). Auch von einer genaueren Untersuchung der Metallkügelchen wurde nach Rücksprache mit dem Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe abgesehen.