18. Das Urteil der Vorinstanz Die Vorinstanz stützte sich bei ihrer Beurteilung auf die ihrer Ansicht nach glaubhaften Aussagen des Lokführers und Zeugen AA.________ ab. Ihres Erachtens musste dieser sowohl wegen der präzisen Beschreibung der Person als auch we- 30 gen der zeitlichen Verhältnisse den Beschuldigten beobachtet haben, als er einen Mann auf dem Perron beschrieb, der sich zuerst eine Pistole in den Hosenbund steckte, kurz danach mit einer Pistole gegen den im Bahnhof vorbeifahrenden Re- gio-Express Bern – AB.