Damit ist erstellt, dass der Beschuldigte, nachdem die Zeugin I.________ ihm gesagt hatte, sie wolle mit ihm nichts zu tun haben und nichts mit ihm trinken gehen, am Aussteigen hinderte, indem er bei der Ausgangstüre des Zuges vor sie hin stand. Nach mehreren vergeblichen Aufforderungen, sie aussteigen zu lassen, schob ihn I.________ mit Händedruck zur Seite und konnte aussteigen. 28 16. Rechtliche Würdigung durch die Kammer