__ beschlossen haben soll, die Polizei zu alarmieren und mit ihr auf diese zu warten. Vor diesem Hintergrund erstaunt denn auch nicht, dass bei der Polizei nie ein entsprechender Anruf einging, der Beschuldigte über die Gleise flüchtete, als er die Polizeibeamten erblickte und bei seiner späteren Befragung die Aussagen verweigerte. Wie bereits im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 7. März 2014 schilderte der Beschuldigte eine der Version des Opfers angenäherte Geschichte und ändert diese dahingehend ab, dass nicht er das Opfer, sondern – jeweils ohne ersichtlichen Grund – das Opfer ihn angegriffen haben soll. Dies überzeugt nicht.