15.3 Aussagen des Beschuldigten Bei der Polizei verweigerte der Beschuldigte am Tag des Vorfalls die Aussage und gab lediglich an, er habe an diesem Tag keine Delikte begangen (pag. 144 ff.). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 27. April 2015 führte er aus, er habe in H.____ (Ortschaft) aussteigen wollen, als ihm die Zeugin I.________ in den Rücken geboxt bzw. ihn gestossen habe (pag. 147 Z. 264 f.). Darauf hin seien sie gemeinsam ausgestiegen und es habe ein «Gestürm» gegeben, weshalb sie beschlossen hätten, die Polizei anzurufen und auf die Polizei zu warten (pag. 147 Z. 257 f. bzw. 265 ff.).