977 Z. 21 f.). Als der Zug angehalten habe und sich die Türe geöffnet habe, habe sich der Beschuldigte ihr in den Weg gestellt und sie nicht aussteigen lassen. Nachdem sie ihn mehrmals vergeblich aufgefordert habe, sie aussteigen zu lassen, habe sie schliesslich den Beschuldigten mit ein wenig Druck beiseitegeschoben und sei ausgestiegen. Darauf sei der Beschuldigte auch noch ausgestiegen und habe sich ihr auf dem Perron genähert und es sei zu einem kleinen Handgemenge gekommen (pag. 140 Z. 34-40). Schliesslich sei sie über die Gleise geflüchtet (pag.141 Z. 48 f.; pag. 977 Z. 37 f.).