15.2 Aussagen von I.________ Frau I.________ wurde erstmals am 16. Februar 2015 polizeilich befragt (pag. 139 ff.) und äusserte sich später anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 26. Januar 2016 erneut zum Vorfall (pag. 977 f.). Die Aussagen wurden von der Vorinstanz korrekt und ausführlich zusammengefasst, worauf vorab zu verweisen ist (S. 18 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1138 f.). Kurz zusammengefasst führte die Zeugin I.________ aus, sie sei am besagten Tag gut gelaunt auf dem Weg zu ihrem Freund im oberen Teil des doppelstöckigen Zuges gesessen, als der Beschuldigte in G._