Es leuchte überdies nicht ein, weshalb man nach einem derartigen Vorfall gemeinsam auf die Polizei hätte warten sollen. Sehr überzeugend seien dagegen die zurückhaltenden und völlig unauffälligen Aussagen der Zeugin I.________, auf welche für die Beurteilung abzustellen sei. 26 15. Beweiswürdigung durch die Kammer