11.1 Allgemeines Dem Beschuldigten wird eine schwere Körperverletzung im Sinne von Art. 122 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) vorgeworfen (S. 6 der Anklageschrift, pag. 524). Danach wird bestraft, wer vorsätzlich den Körper, ein wich-