Anschliessend begab sich die Privatklägerin zur Polizei, welche sie zur medizinischen Abklärung an einen Arzt weiterleitete. Anlässlich der Untersuchungen vom 7. und 12. März 2014 dokumentierte Dr. S.________ die in der Anklageschrift aufgeführten Verletzungen, die von der körperlichen Einwirkung des Beschuldigten auf die Privatklägerin herrühren.