Nachdem sich der Beschuldigte zwischenzeitlich mit seinem Fahrrad entfernt hatte, packte er den Hund der Privatklägerin, hob ihn hoch, so dass dieser aus seinem Geschirr fiel und zur Privatklägerin zurückrannte. Als sich die Privatklägerin zum Beschuldigten begab und von diesem das Hundegeschirr zurückverlangte, schlug er ihr unvermittelt mindestens zwei bis drei Mal mit der Faust ins Gesicht bzw. den Kopfbereich, wobei die Privatklägerin mehrmals hinfiel und sich wieder aufrichtete. Anschliessend begab sich die Privatklägerin zur Polizei, welche sie zur medizinischen Abklärung an einen Arzt weiterleitete.