Bei der Schulter sei ebenfalls das Band kaputt, weshalb sie z.B. keinen Rucksack tragen und keine schweren Lasten mehr heben könne. Von einer Operation der Schulterbänder werde bei Chancen um 50% eher abgeraten. (pag. 967 Z. 20-27). Sie dürfe mit der rechten Hand nur noch Lasten bis 5 kg heben, da sie einen schrägen Bruch gehabt habe. Seit dem Vorfall sei sie dauernd arbeitsunfähig geblieben, mit Ausnahme von wenigen Arbeitsversuchen (pag. 967 Z. 43-47).