Geradezu abwegig erscheint es der Kammer, wenn der Beschuldigte beschreibt, wie die Privatklägerin – unmittelbar nachdem sie vom Beschuldigten zu Boden gestossen worden war – zunächst ganz nett nach dem Geschirr gefragt haben soll, um im nächsten Moment mit der Ankündigung «jetzt chasch zahle» Richtung Polizei aufzubrechen. Indem der Beschuldigte die Privatklägerin als Aggressorin darstellt, die ihn ohne ersichtlichen Grund angegangen sei, ihn angespuckt habe und damit unter Umständen gar eine Ansteckung mit Hepatitis C beabsichtigt habe, bringt er sich zudem in eine übertriebene Opferrolle, was seine Ausführungen zu-