20 hätte losgehen und diesen – ohne ersichtlichen Grund – hätte anspucken sollen. Geradezu abwegig erscheint es der Kammer, wenn der Beschuldigte beschreibt, wie die Privatklägerin – unmittelbar nachdem sie vom Beschuldigten zu Boden gestossen worden war – zunächst ganz nett nach dem Geschirr gefragt haben soll, um im nächsten Moment mit der Ankündigung «jetzt chasch zahle» Richtung Polizei aufzubrechen.