101 Z. 59 f.). Mit Einzelheiten der Aussagen der Privatklägerin konfrontiert, gab der Beschuldigte zudem an, er sei Kickboxer und habe seit 15 Jahren Bodybuilding trainiert. Wenn er sie mit der Faust geschlagen hätte, wäre sie nicht mehr aufgestanden und es wäre alles voll Blut gewesen (pag. 102 Z. 108 ff.). Auch in oberer Instanz führte der Beschuldigte erneut aus, er habe dieser Frau nichts gemacht. Es gebe weder ein Motiv, noch Beweise für seine Täterschaft. Soweit die Privatklägerin wirklich verletzt gewesen wäre, hätte dies bereits von der Polizei protokolliert und fotografiert werden müssen (pag. 1435 f.).